Hausordnung Tischlerei Melk Kulturwerkstatt

1. Allgemeines

Die Hausordnung der Wachau Kultur Melk GmbH enthält jene Verpflichtungen, welche die Besucher:innen von Veranstaltungen aufgrund der Bestimmungen des NÖ Veranstaltungsgesetztes unmittelbar betreffen und welche ihnen beim Besuch der Veranstaltungsstätte dem Veranstalter gegenüber durch Rechtsgeschäft erwachsen.

2. Zutritt

Das Betreten der Räumlichkeiten der Tischlerei Melk Kulturwerkstatt ist nur zu den Öffnungszeiten gestattet.

Der Besuch einer Veranstaltung der Tischlerei Melk Kulturwerkstatt ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet.

Zu spät kommende Besucher:innen dürfen nach Beginn der Vorstellung den Bühnenraum nicht selbständig betreten und der Veranstaltung nur nach Anweisung des Publikumsdienstes beiwohnen. Dies erfolgt während des Applauses oder in einer Spielpause und nur nach Anweisungen des Publikumsdienstes oder eines anderen/einer anderen befugten Mitarbeiter:in. 

Besucher:innen, die durch Alkohol, Drogen oder auf sonstige vergleichbare Weise beeinträchtigt sind, sich auf andere Weise auffällig verhalten oder solche, die aus anderen, insbesondere sicherheitsrelevanten Gründen die Veranstaltung stören könnten, können von Aufsichtspersonen oder Mitarbeiter:innen der Wachau Kultur Melk GmbH trotz gültiger Eintrittskarte unter Ausschluss jeglicher Rückerstattungsansprüche am Eintritt gehindert oder der Veranstaltung und dem Gelände verwiesen werden. Im schwerwiegenden Falle kann auch ein Betretungsverbot erwirkt werden.

Kindern unter 16 Jahren ist der Zutritt zur Veranstaltung nur unter Aufsicht und in Begleitung eines/einer Erziehungsberechtigten gestattet.

Der Verkauf von Eintrittskarten innerhalb oder im Bereich der Veranstaltungsstätte ist nur mit Genehmigung des Veranstalters erlaubt.

Für Rollstuhlfahrer:innen sind geeignete Sitzplätz vorgesehen. Diese befinden sich in unmittelbarer Nähe des Bühnenraumeingangs. Karten für diese Sitzplätze müssen als solche betitelt und gekauft werden. 

Der barrierefreie Zugang ist sowohl zum Foyer als auch zum Bühnenraum sowie zu den WC-Anlagen und allen publikumsrelevanten Orten gegeben.

Das Mitführen von Tieren ist in den Räumlichkeiten der Tischlerei Melk Kulturwerkstatt verboten. Hiervon ausgenommen sind Blindenführ- und Partnerhunde zur Begleitung von Menschen mit Behinderung.

Öffentlicher Besuch ist nur während der Veranstaltungen in den vorgegebenen Öffnungszeiten und nur im öffentlichen Bereich gestattet. Zu diesem gehören die Abendkassa, das Foyer bzw. der Bar-Bereich, die WC-Anlagen und der Bühnenraum ab Saaleinlass. Das Betreten der Bühne und des Backstagebereichs sowie aller weiteren nicht der Öffentlichkeit bestimmten Flächen ist ausdrücklich verboten.

3. Speisen und Getränke

Speisen und Getränke dürfen nicht in die Veranstaltungsstätte mitgebracht werden, sondern nur an der Bar in der Veranstaltungsstätte erworben werden. An der Bar gekaufte Speisen und Getränke dürfen nur in den dafür vorgesehenen Räumen bzw. Outdoor-Flächen konsumiert und dahin mitgenommen werden. Das Mitnehmen von erworbenen Getränken in den Bühnenraum ist nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Publikumsdienstes oder einer befugten Person der Wachau Kultur Melk GmbH erlaubt.

4. Verhalten des Publikums

Jede:r Besucher:in hat sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt werden und die Verkehrssicherheit der Veranstaltungsstätte nicht beeinträchtigt wird.

Die Einrichtung und bestehende Räume (insbes. auch die WC-Anlagen) sowie alle zum Areal zugehörigen (auch Outdoor-) Flächen sind immer sauber und intakt zu hinterlassen. Andernfalls haften die Verursacher:innen für etwaige Schäden, die nicht durch normale Abnutzung zustande kommen.

Das Rauchen sowie Anzünden von Zigaretten, Zigarren und Pfeifen, der Gebrauch von E-Zigaretten, das Hantieren mit offenem Feuer und Licht oder dergleichen ist in den Räumlichkeiten der Tischlerei Melk ausnahmslos und strengstens verboten. Outdoor ist dies nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet; dies gilt nur unter der Bedingung, dass andere Gäste davon nicht gestört oder belästigt werden und nur bei sachgemäßer Entsorgung der dadurch entstehenden Abfälle (z.B. Zigarettenstummel).

Bei Missachtung des Verbots erfolgt der unmittelbare Verweis vom Areal der Tischlerei Melk Kulturwerkstatt. Alle Schäden, Strafen und Aufwände, etwa Einsatzkosten der Feuerwehr, gehen zu Lasten der schuldhaften Personen.

Mobiltelefone und andere mobile elektronische Geräte (Tablets, Laptops, Videokameras, …) sind vor Veranstaltungsbeginn auszuschalten. Jede Verwendung dieser ist betriebsfremden Personen während der Veranstaltung strengstens untersagt.

Die Herstellung von Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen jeglichen technischen Verfahrens ist Besucher:innen ohne Sondergenehmigung vor, während und nach der Vorstellung untersagt. Insbesondere sind die Veräußerung und sonstige Verwertung von Aufnahmen untersagt. Besucher:innen, die diese Regel nicht einhalten, können trotz gültiger Eintrittskarte unter Ausschluss jeglicher Rückerstattungsansprüche der Veranstaltung und dem Gelände verwiesen werden. Dies obliegt im Zweifelsfall der Aufsichtsperson oder anderen befugten Mitarbeiter:innen der Wachau Kultur Melk GmbH. 

Der Veranstalter, sowie von diesem berechtigte Personen, können vor, während und nach der Veranstaltung Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen jeglichen technischen Verfahrens herstellen. Besucher:innen erteilen der Wachau Kultur Melk GmbH mit dem Erwerb der Eintrittskarte die ausdrückliche Zustimmung, diese Aufnahmen entschädigungslos gewerblich zu verwerten und zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und/oder zu PR-Zwecken zu verwenden.

Technische Einrichtungen sind nur von entsprechendem Personal zu betreuen und zu bedienen. Unbefugten ist es ausdrücklich untersagt, technische Einrichtungen zu bedienen oder zu berühren.

Bei Missachtung des Verbots erfolgt der unmittelbare Verweis vom Areal der Tischlerei Melk Kulturwerkstatt. Alle Schäden, Strafen und Aufwände, etwa Einsatzkosten der Feuerwehr, gehen zu Lasten der schuldhaften Personen.

5. Sicherheit

Alle Verkehrswege und Ausgänge bis zur Straße sind insbesondere während einer Veranstaltung freizuhalten. Dies betrifft im Speziellen Rettungseinfahrten und Feuerwehrzufahrten. 

Beim Ausbruch eines Brandes oder im sonstigen Gefahrenfall ist die Veranstaltungsstätte geordnet zu verlassen. Den Anweisungen des Personals oder der Feuerwehr ist Folge zu leisten. Für Gefahrenfälle gibt es ein eigens ausgearbeitetes Sicherheitskonzept, dem Folge zu leisten ist.

Gegenstände, die gefährlich oder gefahrenerhöhend sind oder sein können, dürfen nicht in die Veranstaltungsstätte oder den Bereich der Veranstaltungsstätte gebracht werden oder dort abgelegt werden – eine Durchsuchungspflicht des Veranstalters besteht nicht.

Besucher:innen sind verpflichtet, Wahrnehmungen über Gefahren dem Veranstalter oder einer vom Veranstalter befugten Person mitzuteilen. 

Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Maßnahmen in der Art von sicherheitspolizeilichen Vorkehrungen und Handlungen zu treffen. Dies insbesondere dann, wenn solche Maßnahmen von sicherheitspolizeilichen Behörden - aufgrund deren eigener Einschätzung der Gefahrenlage und trotz Mitteilung über mögliche Gefahren durch den Veranstalter oder trotz Ansuchen durch den Veranstalter - nicht gesetzt werden.

Fluchtwege sind ausschließlich im Gefahrenfall zu benutzen.

6. Durchsetzen von Vorschriften und der Hausordnung

Die Hausordnung wird in der Tischlerei Melk Kulturwerkstatt öffentlich ausgehängt, sodass die Besucher:innen diese jederzeit einsehen und nachlesen können.

Den Hinweis-, Gebots- und Verbotsschildern im Haus und sonstigen Verlautbarungen ist genauestens Folge zu leisten. Ebenso ist, insbesondere im Brand- und Gefahrenfall, Anweisungen von Aufsichtspersonen des Veranstalters wie auch von Überwachungsorganen von Magistrat, Polizei (und anderen Behörden), Feuerwehr und Rettung sofort zu entsprechen. 

Das Personal des Veranstalters ist als solches ausgewiesen (Namensschild o.ä.). Es ist berechtigt, die Einhaltung der Hausordnung zu überprüfen und den Besucher:innen zur Durchsetzung der Hausordnung erforderliche Anweisungen zu erteilen. Es ist weiters berechtigt, bei Nichteinhaltung der Hausordnung und von Anordnungen das Hausrecht auszuüben und u. a. Besucher:innen trotz gültiger Eintrittskarte unter Ausschluss jeglicher Rückerstattungsansprüche am Eintritt zu hindern oder der Veranstaltung und den Räumlichkeiten zu verweisen. Ebenso ist das Personal des Veranstalters berechtigt, die Unterstützung der behördlichen Überwachungsorgane in Anspruch zu nehmen.

Der Veranstalter behält sich bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung vor, ein generelles Hausverbot zu erteilen. Ein Ersatz von gekauften Tickets findet nicht statt.

Die Verletzung der den Besucher:innen für den Betrieb und die Benützung der Veranstaltungsstätte durch Gesetz oder Verordnung auferlegten Handlungs- und Unterlassungspflichten ist strafbar.

Stand: September 2023